Energieausweis

Ihre Legitimation für den effektiven Energiehaushalt.

Der Energieausweis verdeutlicht die energetische Qualität von Wohngebäuden und macht sie transparent. So ergeben sich Aufschlüsse über den Energieverbrauch, die Wirksamkeit der Gebäudedämmung und die Effizienz der installierten Heizung. Immer, wenn ein Gebäude neu gebaut, Häuser und Wohnungen verkauft oder vermietet werden, ist der Energieausweis erforderlich. 

Bei selbstgenutzten Häusern und bestehenden Mietverhältnissen gibt es keine Ausweispflicht.

Seit dem 01.05.2015 muss der Energieausweis bei der Besichtigung einer Immobilie vorliegen. Verkäufern oder Vermietern, die keinen Energieausweis, ihn nicht rechtzeitig oder unvollständig vorlegen, drohen ein Bußgeld von bis zu 15.000 €.

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis

Was macht den Unterschied aus?

Bedarfsausweis

Wann kommt er zum Einsatz?

Der Energieausweis nach dem Bedarf (= Bedarfsausweis) wird mittels einer umfassenden Berechnung erstellt. Zugrunde gelegt werden dabei unter anderem die energetische Qualität der Gebäudehülle und die Effizienz der installierten Heizung. Da bei der Berechnung ein Standardnutzungsverhalten als Basis genommen wird, kann es auch vorkommen, dass die ermittelten Werte von den tatsächlichen Verbrauchsdaten abweichen.

Ein bedarfsorientierter Energieausweis wird benötigt, wenn:

  • ein Gebäude neu gebaut wird
  • ein Haus (oder eine Wohnung) verkauft oder vermietet wird, das weniger als 5 Wohnungen hat und nicht den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977 entspricht

Pro-Tec-Tipp: Der Bedarfsausweis wird bei der BAFA-Vor-Ort-Beratung mit erstellt und 60 % der anfallenden Kosten werden gefördert.

Verbrauchsausweis

Wann wird er benötigt?

Der Energieausweis nach dem Verbrauch (= Verbrauchsausweis) wird durch die realen Energieverbrauchsdaten dreier aufeinanderfolgenden Jahren zusammengestellt. Seine Vorzüge: er ist preiswert und stellt zu der energetischen Qualität auch noch das Nutzerverhalten dar. Bei einer sparsamen Hausbeheizung sind die Werte merklich besser, als bei einer hohen Beheizung des gleichen Hauses. Die Aussagekraft über Heizkosten ist hierbei nur eingeschränkt verwertbar.

Ein verbrauchsorientierter Ausweis wird eingesetzt, wenn:

  • Gebäude, deren Bauanträge ab dem 1. November 1977 gestellt wurden
  • Gebäude, deren Bauanträge zwar vor dem 1. November 1977 gestellt wurden, jedoch den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977 entsprechen
  • das Haus mindestens 5 Wohnungen hat (unabhängig vom Baujahr)